{"id":416,"date":"2021-03-18T17:59:44","date_gmt":"2021-03-18T17:59:44","guid":{"rendered":"https:\/\/www.isv-berlin.com\/?page_id=416"},"modified":"2021-03-18T19:22:24","modified_gmt":"2021-03-18T19:22:24","slug":"a-z","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.isv-berlin.com\/index.php\/a-z\/","title":{"rendered":"A &#8211; Z"},"content":{"rendered":"<h3>Wichtige Begriffe in der Schadenregulierung<\/h3>\n<h6>\u00a0<strong>Restwert<\/strong><\/h6>\n<p>Unter Restwert versteht man den realisierbaren Wert des Fahrzeuges im besch\u00e4digten Zustand. Keinesfalls kann der Restwert dadurch ermittelt werden, dass vom Wiederbeschaffungswert die Reparaturkosten in Abzug gebracht werden. Die Findung des Restwertes und die h\u00f6henm\u00e4\u00dfige Gestaltung desselben unterliegt anderen Einflussgr\u00f6\u00dfen, wie Marktg\u00e4ngigkeit des Fahrzeuges, Reparaturm\u00f6glichkeit, Zerst\u00f6rung (Art und Umfang der Besch\u00e4digung), Wert des Fahrzeuges vor dem Schaden, Markt f\u00fcr den Wert unbesch\u00e4digter Teile &amp; Aggregate, Markt f\u00fcr das besch\u00e4digte Fahrzeug.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h6><strong>Wiederbeschaffungswert<\/strong><\/h6>\n<p>Die H\u00f6he des Wiederbeschaffungswertes Ihres Fahrzeuges ist der Wert, der aufgebracht werden m\u00fcsste, um ein Fahrzeug, welches mit Ihrem Fahrzeug vor dem Schadenfall vergleichbar ist, wieder zu beschaffen. Der Wiederbeschaffungswert Ihres Fahrzeuges wird u. a. \u00fcber die \u00f6ffentliche Marktlage bestimmt.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h6><strong>Totalschaden<\/strong><\/h6>\n<p>Von einem Totalschaden spricht man, wenn die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Wiederherstellung des besch\u00e4digten Fahrzeuges entweder nicht m\u00f6glich oder unwirtschaftlich ist. Der Totalschaden liegt vor, wenn die voraussichtlichen Reparaturkosten zuz\u00fcglich der ggf. entstehenden Wertminderung den Wiederbeschaffungswert erreichen bzw. \u00fcbersteigen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h6><strong>Wirtschaftlicher Totalschaden<\/strong><\/h6>\n<p>Von einem wirtschaftlichen Totalschaden spricht man, wenn die f\u00fcr eine Reparatur notwendigen Aufwendungen die Differenz zwischen Wiederbeschaffungs- und Restwert \u00fcbersteigen.<br \/>\nDies nennt man den sog. wirtschaftlichen Totalschaden.<\/p>\n<p>Die Besonderheit ist hier, dass das Fahrzeug durchaus noch in einen fahrt\u00fcchtigen Zustand versetzt, d. h. repariert werden k\u00f6nnte, was sich aber aus einer wirtschaftlichen Betrachtungsweise heraus einfach nicht lohnt.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h6><strong>Merkantiler Minderwert<\/strong><\/h6>\n<p>Der merkantile Minderwert, welcher zuweilen auch als kaufm\u00e4nnischer Minderwert bezeichnet wird, beschreibt eine Wertminderung des Autos, die z. B. nach einer unfallbedingten Reparatur dadurch entsteht, dass es nicht mehr in den Zustand versetzt werden kann, den es vor dem Unfall hatte. Hierbei kommt es nicht darauf an, dass die tats\u00e4chlichen Sch\u00e4den vollends beseitigt worden sind.<\/p>\n<p>Letztlich resultiert der merkantile Minderwert daraus, dass das Fahrzeug nunmehr mit dem Makel des &#8222;Unfallwagens&#8220; versehen ist, was eine nachhaltige Wertbeeintr\u00e4chtigung auf dem Gebrauchtwagenmarkt darstellt.<\/p>\n<h6><strong>Abzug \u201eNeu f\u00fcr Alt\u201c (\u201eNfA\u201c) <\/strong><\/h6>\n<p>Werden bei der Reparatur Ihres unfallgesch\u00e4digten Fahrzeuges Neuteile eingebaut oder Fahrzeugteile neu lackiert, erf\u00e4hrt Ihr Fahrzeug eine Wertsteigerung, deren Kosten die Versicherer nicht tragen. Bei Besch\u00e4digung des Fahrzeugs ersetzt der Versicherer die Kosten f\u00fcr die Wiederherstellung des Fahrzeugs bis zu H\u00f6he des Wiederbeschaffungswerts. Von den Kosten der Ersatzteile und Lackierung wird ein dem Alter entsprechender Abzug gemacht<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<table width=\"538\">\n<tbody>\n<tr>\n<td width=\"536\"><\/td>\n<\/tr>\n<\/tbody>\n<\/table>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Wichtige Begriffe in der Schadenregulierung \u00a0Restwert Unter Restwert versteht man den realisierbaren Wert des Fahrzeuges im besch\u00e4digten Zustand. Keinesfalls kann der Restwert dadurch ermittelt werden, dass vom Wiederbeschaffungswert die Reparaturkosten in Abzug gebracht werden. 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